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Steuern in Deutschland: Grundwissen für Arbeitnehmer und Sparer

Lohnsteuer, Abgeltungsteuer, Steuererklärung: Wer die Grundlagen kennt, verschenkt kein Geld und vermeidet Ärger mit dem Finanzamt. Ein verständlicher Überblick.

Steuerunterlagen und Laptop auf einem Schreibtisch

Viele Menschen in Deutschland beschäftigen sich nur einmal im Jahr mit Steuern, und dann oft ungern. Dabei hilft schon ein Grundverständnis, um Erstattungen nicht zu verschenken, Fristen einzuhalten und Nachzahlungen zu vermeiden.

Dieser Artikel erklärt, welche Steuern auf Einkommen, Zinsen und Kapitalerträge anfallen, wie die Steuererklärung grundsätzlich abläuft und welche Fehler häufig passieren. Steuersätze und Freibeträge nennen wir nicht, weil sie sich regelmäßig ändern. Wo Sie die aktuellen Werte finden, steht jeweils dabei.

In 30 Sekunden

  • Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus dem ganzen Jahr.
  • Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer, die die Bank direkt abführt.
  • Manche Menschen müssen eine Steuererklärung abgeben, viele andere können es freiwillig tun und erhalten oft Geld zurück.
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und bestimmte Haushaltsausgaben senken die Steuerlast, wenn Sie sie belegen können.
  • Bei Selbstständigkeit, Vermietung, Auslandseinkünften oder Erbschaften lohnt sich professionelle Hilfe.

Welche Steuern Privatpersonen betreffen

Für die meisten Haushalte sind wenige Steuern wirklich wichtig. Die folgende Tabelle ordnet sie ein.

Wichtige Steuern für Privatpersonen in Deutschland
Steuer Worauf sie anfällt Wie sie erhoben wird
Einkommensteuer Einkünfte aus Arbeit, Selbstständigkeit, Vermietung, Renten und weiteren Quellen Veranlagung über die Steuererklärung, bei Angestellten vorab als Lohnsteuer
Lohnsteuer Arbeitslohn Vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt
Abgeltungsteuer Zinsen, Dividenden, Fondserträge, Kursgewinne Meist direkt von der Bank einbehalten
Solidaritätszuschlag Zuschlag zur Einkommen- und Abgeltungsteuer Fällt heute nur noch für einen Teil der Steuerpflichtigen an
Kirchensteuer Zuschlag für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften Zusammen mit Lohn- oder Abgeltungsteuer
Umsatzsteuer Fast alle Einkäufe Im Preis enthalten, für Selbstständige eigene Pflichten

Daneben gibt es Steuern, die nur in bestimmten Situationen anfallen, etwa die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, die Grundsteuer für Eigentümer, die Kfz-Steuer oder die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Letztere gelten Freibeträge, die vom Verwandtschaftsgrad abhängen.

Einkommensteuer und Lohnsteuer verstehen

Die Einkommensteuer berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres. Das Steuerrecht kennt mehrere Einkunftsarten, zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit und aus Vermietung und Verpachtung. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet, dann werden Abzüge berücksichtigt.

Der Tarif ist progressiv. Ein Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, danach steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Begriffen:

  • Durchschnittssteuersatz: der Anteil der gesamten Steuer am zu versteuernden Einkommen.
  • Grenzsteuersatz: der Satz, mit dem der letzte verdiente Euro besteuert wird. Er zeigt, wie viel ein zusätzlicher Abzug an Steuer spart.

Bei Angestellten zieht der Arbeitgeber jeden Monat Lohnsteuer ab. Sie richtet sich nach der Steuerklasse und den gespeicherten Merkmalen wie Kinderfreibeträgen. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung. Ob sie am Ende zu hoch oder zu niedrig war, zeigt erst die Steuererklärung.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, warum sich Belege lohnen. Die Werte sind angenommen, und Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen vor.

300 €Beispiel: angenommene Werbungskosten, die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen
30 %Beispiel: angenommener persönlicher Grenzsteuersatz
90 €Beispiel: geringere Einkommensteuer (300 € × 30 %)

Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags bringen dagegen keinen zusätzlichen Vorteil, weil das Finanzamt die Pauschale ohnehin berücksichtigt. Die aktuelle Höhe finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Steuern auf Zinsen und Kapitalerträge

Zinsen vom Tages- oder Festgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind Kapitalerträge. Sie unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer mit einem festen Satz, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Dazu kommen Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt, und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei einer Bank oder einem Broker in Deutschland wird die Steuer automatisch einbehalten. Drei Werkzeuge sollten Sie kennen:

  • Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis zu einem jährlichen Freibetrag bleiben steuerfrei. Bei Ehepaaren gilt ein gemeinsamer, höherer Betrag.
  • Freistellungsauftrag: Damit teilen Sie der Bank mit, bis zu welchem Betrag sie keine Steuer abziehen soll. Haben Sie mehrere Banken, verteilen Sie den Freibetrag so, dass er insgesamt nicht überschritten wird.
  • Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter dem Satz der Abgeltungsteuer, können Sie in der Steuererklärung beantragen, dass Ihre Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert werden.

Wer ein sehr niedriges Gesamteinkommen hat, etwa im Studium, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann behält die Bank auch über den Pauschbetrag hinaus keine Steuer ein. Bei Konten oder Depots im Ausland wird die deutsche Steuer meist nicht automatisch abgeführt. Diese Erträge müssen Sie selbst in der Steuererklärung angeben. Mehr zu Fonds und ETFs lesen Sie im Beitrag über Indexfonds für Einsteiger.

Die Steuererklärung: Pflicht oder freiwillig

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflicht besteht zum Beispiel, wenn Sie neben dem Lohn weitere Einkünfte über bestimmten Grenzen haben, Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Eltern- oder Arbeitslosengeld bezogen haben, als Ehepaar bestimmte Steuerklassenkombinationen nutzen oder selbstständig sind. Die genauen Fälle listet das Finanzamt auf.

Alle anderen können freiwillig eine Erklärung abgeben. Das lohnt sich oft, etwa bei hohen Fahrtkosten, einem Umzug aus beruflichen Gründen, Fortbildungskosten oder wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Eine freiwillige Erklärung können Sie in der Regel noch mehrere Jahre rückwirkend einreichen. Die geltende Frist nennt Ihnen das Finanzamt.

Fristen

Für Pflichterklärungen gilt eine gesetzliche Abgabefrist im Folgejahr. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich. Weil die Fristen in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst wurden, prüfen Sie den aktuellen Termin beim Finanzamt oder auf ELSTER. Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.

  1. Unterlagen sammeln

    Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen der Bank, Belege für Arbeitsmittel, Fortbildung, Spenden, Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungen und Krankheitskosten.

  2. ELSTER-Zugang einrichten

    Registrieren Sie sich auf ELSTER, dem offiziellen Onlineportal der Finanzverwaltung. Die Aktivierung dauert einige Tage, planen Sie das ein.

  3. Vorausgefüllte Daten abrufen

    Viele Daten wie Lohn, Renten oder Versicherungsbeiträge liegen dem Finanzamt bereits vor. Sie können sie übernehmen, sollten sie aber prüfen.

  4. Abzüge eintragen

    Ergänzen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Belege reichen Sie nur ein, wenn das Finanzamt sie anfordert. Bewahren Sie sie trotzdem auf.

  5. Bescheid prüfen

    Vergleichen Sie den Steuerbescheid mit Ihrer Erklärung. Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Keine Erklärung abgeben, obwohl es sich lohnt: Viele Angestellte verzichten auf eine Erstattung, weil sie den Aufwand überschätzen.
  • Freistellungsauftrag vergessen oder falsch verteilt: Dann behält die Bank Steuern ein, die Sie erst über die Steuererklärung zurückholen können.
  • Belege nicht aufbewahren: Das Finanzamt kann Nachweise auch später noch verlangen.
  • Nachzahlungen nicht einplanen: Wer Nebeneinkünfte, eine Rente oder Lohnersatzleistungen hat, sollte Geld für eine mögliche Nachzahlung zurücklegen. Planen Sie diesen Betrag in Ihrem Monatsbudget ein.
  • Steuerklasse nicht anpassen: Nach Heirat, Trennung oder Geburt eines Kindes kann eine Änderung sinnvoll sein.
  • Bescheid ungeprüft ablegen: Fehler kommen vor. Die Einspruchsfrist ist kurz.

Wann sich professionelle Hilfe lohnt

Eine einfache Erklärung als Angestellte oder Angestellter schaffen viele mit ELSTER oder einer Steuersoftware selbst. In komplexeren Fällen ist Hilfe sinnvoll:

  • bei Selbstständigkeit oder einem Nebengewerbe,
  • bei Vermietung einer Wohnung,
  • bei Einkünften oder Wohnsitz im Ausland,
  • bei Erbschaft, Schenkung oder dem Verkauf einer Immobilie,
  • bei Trennung, Scheidung oder Unterhaltszahlungen.

Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfen umfassend beraten, ihre Gebühren richten sich nach einer Gebührenordnung. Lohnsteuerhilfevereine sind für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre gedacht und dürfen nur in einem gesetzlich begrenzten Rahmen beraten. Sie arbeiten gegen einen Mitgliedsbeitrag. Fragen Sie vorab, welche Kosten entstehen und ob Ihr Fall in den Beratungsumfang fällt.

Offizielle Quellen

  • ELSTER: Steuererklärung online abgeben, vorausgefüllte Daten abrufen und Bescheide einsehen.
  • Bundesministerium der Finanzen: aktueller Grundfreibetrag, Sparerpauschbetrag, Pauschalen und Steuerrechner.
  • Verbraucherzentrale: unabhängige Hinweise zu Steuern rund um Geldanlage und Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Muss ich als Angestellter eine Steuererklärung machen?

Nicht in jedem Fall. Eine Pflicht besteht etwa bei bestimmten Nebeneinkünften, Lohnersatzleistungen oder Steuerklassenkombinationen. Auch ohne Pflicht lohnt sich eine freiwillige Erklärung oft, weil zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet wird.

Muss ich Zinsen vom Tagesgeld in der Steuererklärung angeben?

Bei einer deutschen Bank wird die Abgeltungsteuer in der Regel automatisch abgeführt, eine Angabe ist dann meist nicht nötig. Anders ist es bei Konten im Ausland oder wenn Sie die Günstigerprüfung nutzen möchten. Ihre Bank stellt jährlich eine Steuerbescheinigung aus.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist verpasse?

Bei Pflichterklärungen kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen und die Abgabe anmahnen. Melden Sie sich früh, wenn Sie mehr Zeit brauchen. Für freiwillige Erklärungen gilt eine längere Frist.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Pauschbetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei bleiben. Ein Pauschbetrag ist ein Abzug, den das Finanzamt ohne Nachweis berücksichtigt, etwa bei Werbungskosten. Höhere tatsächliche Kosten können Sie mit Belegen geltend machen.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?

Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich, schriftlich oder über ELSTER. Begründen Sie kurz, welcher Punkt falsch ist, und legen Sie Nachweise bei. Das Verfahren ist kostenfrei.

Über den Autor

HomeCasa-Redaktion

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